In allen Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe sind laut Heimmitwirkungs-verordnung (HeimmwV) Heimbeiräte zu bilden.
Die gewählten Heimbeiräte des Bereichs Dienste für Menschen mit Behinderung treffen sich in regelmäßigen Abständen. Sie verstehen sich in erster Linie als Ansprechpartner für die persönlichen Interessen und Anliegen der Bewohner und vertreten sie ggf. bei den zuständigen Stellen. Die Heimbeiräte sind sehr aufmerksam bezüglich baulicher Veränderungen und bringen auch eigene Ideen und Beanstandungen ein. Darüber hinaus haben die Mitglieder des Heimbeirates ein offenes Ohr für die Schwierigkeiten der Bewohner in den Gruppen und helfen neuen Bewohnern sich zurechtzufinden.

Einmal im Jahr organisieren die Heimbeiratsgruppen gemeinsam eine Bewohnerversammlung, in der sie über ihre Aufgabenschwerpunkte berichten und Anregungen für zukünftige Heimbeiratstätigkeiten sammeln.
Auch in unserer Tagesförderstätte haben die Besucher einen Beirat gewählt, der sich an den Aufgaben von Heim- und Werkstattbeiräten orientiert.
Weitere Informationen über die Grundlagen des Heimbeirates finden sich in der Heimmitwirkungsverordnung sowie in den der Broschüre „Der Heimbeirat - Rechte und Pflichten von Heimbewohnerinnen und Heimbewohner“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung finden Sie in der Broschüre „Ratgeber für behinderte Menschen“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.