In der Regel verläuft die medizinische Rehabilitation von Patienten mit Hirnschädigungen unter Anleitung der Fachkräfte des Rehabilitationszentrums erfolgreich. Auch die Wiedereingliederung in das Berufsleben wird durch die verschiedenen berufsvorbereitenden Maßnahmen bestmöglich vorbereitet. Trotzdem kann es vorkommen, dass die berufliche Reintegration behindert wird.
Deshalb sind ein regelmäßiger Kontakt und die am individuellen Bedarf ausgerichtete Nachsorge/Betreuung am Arbeitsplatz wichtig, um Konflikte frühzeitig zu erkennen und zu analysieren. Es können so rechtzeitig mit den Beteiligten entsprechende Hilfsstrategien erarbeitet werden, um vorhandene Arbeitsplätze zu erhalten sowie die Integration auf neu gewonnenen Arbeitsplätzen zu sichern.
Ziele |
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| Zielgruppe |
Versicherte mit neurologischen Erkrankungen und Hirnverletzungen, die zuvor an einer stationären oder teilstationären Rehabilitationsmaßnahme teilgenommen haben und aufgrund ihrer noch verbliebenen Restdefizite zur Erhaltung ihres Arbeitsplatzes einen Beratungs- und Anleitungsbedarf in ihrem Arbeitsumfeld haben, z. B. bei:
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| Maßnahme | 1-6 Besuche am Arbeitsplatz durch Berufstherapeuten des NRZ innerhalb von drei Monaten, ausgerichtet an dem individuellen Bedarf des Rehabilitanden und seines Arbeitsumfeldes |
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| Beispiele |
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| Verfahrensablauf | In der letzten Reha-Konferenz vor der Entlassung des Rehabilitanden wird dem teilnehmenden Kostenträger bei Notwendigkeit einer beruflichen Nachsorge diese vom behandelnden Arzt vorgeschlagen und von ihm sowie den entsprechenden Therapiebereichen begründet. Im Entlassungsbericht wird dieser Vorschlag schriftlich dargelegt. Stimmt der Kostenträger der Kostenübernahme in der Reha-Konferenz zu, erfolgt eine schnelle telefonische Zusage an die Rehabilitationsklinik, um die Nahtlosigkeit der Maßnahme zu gewährleisten. |
| Dokumentation | Nach Beendigung der beruflichen Nachsorge erhält der Kostenträger eine Ergänzung zum Abschlussbericht, in der das Ergebnis mitgeteilt wird. |
| Finanzierung | Auf der Grundlage einer Einzelberatung á ca. 5 Stunden wird eine Pauschalvergütung von € 144,70 pro Beratungstermin zugrundegelegt. Leistungsinhalte:
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