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Eine lächelnde Pflegerin übergibt einer anderen Frau ein Kissen

Ausbildung zur Pflegehilfskraft

Altenpflegehelfer:innen arbeiten mit Pflegefachkräften zusammen. Sie unterstützen pflegebedürftige Menschen bei der Körperpflege, bereiten Essen und Trinken vor und helfen bei Alltagsverrichtungen.

Sie wirken bei Maßnahmen der Behandlungspflege wie Injektionen und Verbandwechsel mit. Sie assistieren Ärzt:innen, Pflegefachkräften und Therapeut:innen.

Neben der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes sollte mindestens ein Hauptschulabschluss oder gleichrangiger Bildungsabschluss vorliegen.

Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden neben den allgemeinbildenden Fächern Deutsch und Politik die Grundlagen des Berufes in Form von Lernfeldern praxisnah vermittelt:

  • bei der Körperpflege behilflich sein, betten, umbetten und Bettlägerige lagern, Salben auftragen, Krankenbeobachtungen durchführen
  • Mahlzeiten anrichten und ausgeben, an-, um- und auskleiden, Toilettengänge ermöglichen
  • Pflichtgänge innerhalb und außerhalb des Heimes/der Wohnung begleiten, z. B. Besuche bei Ärzt:innen und Behördengänge
  • bei Beschäftigungs- und Aktivierungsmaßnahmen mitwirken
  • helfende, informierende Gespräche mit Angehörigen führen
  • Feste und Veranstaltungen mitgestalten
  • grundpflegerische und vorbeugende Maßnahmen unter Einbeziehung der täglichen Aktivitäten
  • Grundkenntnisse über Alterserkrankungen, Haushaltsführung, Ernährungs- und Diätlehre

Die praktische Ausbildung erfolgt in verschiedenen stationären und ambulanten Einrichtungen der Altenhilfe und Altenpflege.

Die Ausbildung schließt nach 12 Monaten Vollzeitunterricht mit einer staatlichen Prüfung ab. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil.

Dauer der Ausbildung: 12 Monate