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Pflege Zuhause

Leistungen aus der Pflegeversicherung

Wir sind an Ihrer Seite!

Mit zunehmendem Alter werden Verrichtungen des Alltags beschwerlicher. Die Hände wollen vielleicht nicht mehr so wie Sie, und das Schuhe zubinden, Zähne putzen, Duschen oder Waschen wird zur Geduldsprobe oder "geht schlicht nicht mehr". Das ist noch längst kein Grund, in eine stationäre Pflegeeinrichtung zu ziehen, aber auf jeden Fall ein Grund, Unterstützung zu bekommen.

Wir bieten Ihnen die von den Pflegekassen unterstützte Leistung der ambulanten Pflege in Ihren eigenen vier Wänden. Damit Sie so lange wie möglich oder so lange wie Sie möchten zu Hause wohnen bleiben.

Unser Tätigkeitsgebiet umfasst ganz Bremen-Nord mit seinen Stadtteilen Blumenthal, Vegesack und Lesum.

Immer nah, immer da: Friedehorst mobil ist an Ihrer Seite

Was macht die Arbeit von Friedehorst mobil aus? Wir zeigen es Ihnen in zwei Minuten:

Häufig gestellte Fragen:

Allen Pflegebedürftigen steht die Unterstützung bei der häuslichen Pflege zu. Je nach festgestelltem Pflegegrad fällt die Unterstützung unterschiedlich aus. Aber schon ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst.

Für Leistungen aus dem Bereich Pflege sollten Sie als allererstes die Feststellung des Pflegegrades beim MDK - dem medizinischen Dienst der Krankenkassen - beantragen. Ab dem Tag der Beantragung haben Sie, bei Feststellung eines Pflegegrades, Anspruch auf Leistungen.

Wir schauen dann gemeinsam, wo und wie Sie Unterstüzung und Hilfe brauchen und was von der Pflegekasse abgedeckt ist.

Wir haben im Netz eine gute Vorbereitung für die MDK-Begutachtung gefunden - schauen Sie mal hier!

Wir bemühen uns nach Kräften, dass Sie ein festes Pflegeteam von uns haben.

Aber auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden mal krank oder haben Urlaub - natürlich werden Sie dann weiterhin kompent und freundlich von unserem Team unterstützt!

Medikamentengabe (z.B. Spritzen setzen, Medikamente richten, Wundversorgung) ist eine Leistung der Krankenkassen. Ein Pflegegrad ist dafür nicht notwendig!

Ihr Hausarzt stellt den Bedarf fest und eine Verordnung aus.