Als IFD der Landkreise Cuxhaven und Osterholz begleiten wir Menschen mit Schwerbehinderung, ihnen Gleichgestellte sowie von Behinderung bedrohte Menschen – bei Fragen zur Schwerbehinderung und in konkreten beruflichen Situationen. Je nach Bedarf unterstützen wir bei Konflikten am Arbeitsplatz, bei Über- oder Unterforderung, beim Wiedereinstieg nach Krankheit oder bei der Entwicklung neuer beruflicher Perspektiven – durch Beratung, Begleitung und Coaching.
Mit dem Budget für Arbeit sollen Menschen mit Behinderung unterstützt werden, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu werden. Der Staat kann Budgetnehmende unter anderem mit einem Lohnkostenzuschuss fördern.
Mögliche Vorteile für Arbeitnehmende können sein:
- Mehr Möglichkeiten, einen Beruf zu wählen (berufliche Wahlfreiheit) – gegenüber einer Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
- Die Chance, (wieder oder mehr) berufliche Verantwortung übernehmen zu können
- Förderung Ihrer beruflichen Selbstständigkeit
- Weniger Abhängigkeiten von anderen – etwa von unterstützenden Einrichtungen wie Werkstätten (WfbM)
- Im Zuge gezielter Förderung (Lohnkostenzuschuss): Möglicherweise ein höheres Einkommen gegenüber einer Tätigkeit mit Werkstattlohn
Wir begleiten Sie (und Ihren Arbeitgebenden) direkt im Arbeitsalltag – praxisnah und individuell:
- Wenn Ihr bestehender Arbeitsplatz gefährdet ist
- Sie Hilfe bei Konflikten mit Kolleg:innen oder Vorgesetzten benötigen
- Wenn Ihnen Ihre Aufgaben zu viel werden oder Ihre Arbeit sie unterfordert (Über- oder Unterforderung am Arbeitsplatz)
- Wir unterstützen bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes (Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz)
- Beim beruflichen Wiedereinstieg nach längerer Erkrankung
Der IFD der Landkreise Cuxhaven und Osterholz unterstützt Sie als Arbeitnehmer:in gezielt und fachlich fundiert zu folgenden Themen:
- Beratend bei der Gefährdung Ihres Arbeitsplatzes
- Bei Problemen mit Kolleg:innen oder Vorgesetzten
- Wenn Sie durch Ihre Aufgaben überfordert werden oder Sie Ihre Tätigkeit zu wenig fordert (Über- oder Unterforderung am Arbeitsplatz)
- Unterstützung beim Arbeitsplatzwechsel (Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz) oder beim Wiedereinstieg nach Krankheit
- Bei Fragen zu Anträgen im Feld Schwerbehinderung und Gleichstellung oder bei Verschlechterungsanträgen (Neubewertung Ihres Grades der Behinderung)
Im Rahmen des Jobcoachings am Arbeitsplatz (AP) werden Sie (zeitlich begrenzt) direkt im Betrieb begleitet. Mögliche Anlässe sind:
- Wiedereinstieg nach längerer Arbeitsunfähigkeit
- Nachlassende Arbeitsfähigkeiten, die individuelle Anpassung Ihres Arbeitsplatzes oder des beruflichen Profils erfordern
- Veränderungen Ihrer Belastbarkeit im Zuge einer (drohenden) Schwerbehinderung
- Bei Schwierigkeiten im Arbeitsablauf oder in der Zusammenarbeit mit Kolleg:innen
- Im Falle neuer oder veränderter betrieblicher Rahmenbedingungen oder Arbeitsanforderungen im Unternehmen
Inklusion im Betrieb lohnt sich – fachlich, menschlich und für das Team sowie das unternehmerische Image. Gleichzeitig kommen im Vorfeld und im betrieblichen Alltag Fragen auf: Der Integrationsfachdienst unterstützt Arbeitgebende in den Landkreisen Cuxhaven und Osterholz dabei, für Unternehmer:innen passende Lösungen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung, ihnen gleichgestellter Personen oder Menschen mit drohender Behinderung zu finden.
Im Zuge des Budgets für Arbeit können auch Unternehmen gestärkt werden:
- Aussicht auf neue Mitarbeitenden für Ihren Betrieb
- Entlastung Ihrer bestehenden Fachkräfte durch neue Mitarbeitende
- Beitrag zur sozialen Verantwortung Ihres Unternehmens
- Verbesserung des Außendarstellung Ihres Unternehmens (Imagegewinn) durch gelebte Inklusion
- Finanzielle Vorteile wie Lohnkostenzuschüsse oder Ersparnisse bei Ausgleichsabgabe
Die Berufsbegleitung bietet Arbeitgebenden Unterstützung bei bestehenden Arbeitsverhältnissen, wenn sich Anforderungen, Belastungen oder Rahmenbedingungen verändern oder noch vor der Stellenausschreibung:
- Erstellung von beruflichen Leistungs- und Anforderungsprofilen passend zu den Bedingungen in Ihrem Unternehmen
- Unterstützung bei der Einstellung und Integration von Menschen mit Schwerbehinderung
- Informationen über Auswirkungen von Erkrankungen oder Behinderungen auf die Arbeitstätigkeit
- Hilfe bei Fragen zum Umgang mit Leistungsschwankungen, Fehlzeiten oder auffälligem Verhalten
- Hinweise zu Lohnkostenzuschüssen, zur personellen Unterstützung und zur Arbeitsplatzgestaltung von Menschen mit Schwerbehinderung
- Hilfe bei Anträgen bei den zuständigen Rehabilitationsträgern Ihrer Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung
Die Qualifizierte Beratung unterstützt Sie zum Thema berufliche Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung:
- Support bei der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung
- Beratung zu Auswirkungen von Erkrankungen oder Behinderungen auf die Arbeit und den Arbeitsplatz
- Beratung zum Umgang mit Leistungsschwankungen, Fehlzeiten oder verhaltensbedingten Schwierigkeiten
- Informationen unter anderem zu Lohnkostenzuschüssen, zusätzlicher personeller Unterstützung und zur Ausstattung des Arbeitsplatzes
- Unterstützung bei der Beantragung finanzieller Leistungen des Integrationsamtes Niedersachsen
- Erstellung von Anforderungsprofilen für inklusive Stellen unter Berücksichtigung Ihrer betrieblichen Abläufe
- Zur technischen Ausstattung und Anpassung des Arbeitsplatzes
Im Jobcoaching am Arbeitsplatz (AP) werden Kolleg:innen, Vorgesetzte und damit das Unternehmen selbst mit einbezogen:
- Zeitlich begrenzte Reflexion der betrieblichen Situation mit Blick auf Mitarbeitende mit Schwerbehinderung; das Finden von Lösungen im Zuge einer externen Betrachtung: Entlastung von Teams und Führungskräften durch Fachbegleitung von außen
- Unterstützung bei der Einarbeitung oder Stabilisierung von schwerbehinderten Mitarbeitenden
- Klärung und Verbesserung der inklusiven Zusammenarbeit in Ihrem Betrieb
- Begleitung bei Veränderungen von Aufgaben, Strukturen und Rahmenbedingungen in Ihrem Unternehmen
Budget für Arbeit
Das Budget für Arbeit hat zum Ziel, Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu bringen. Das Budget unterstützt Sie, außerhalb von Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) auf dem 1. Arbeitsmarkt tätig zu werden und damit mehr Selbstständigkeit zu gewinnen.
Dies Angebot kommt für Sie infrage, wenn Sie zum Beispiel Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt haben. Das Budget kann auch genutzt werden, wenn Sie solche Leistungen bereits in Anspruch nehmen. Als sogenannte budgetnehmende Person können Sie unter anderem mit einem Lohnkostenzuschuss unterstützt werden (bis zu 75 % des Arbeitnehmerbruttos). Mit dem Lohnkostenzusatz können auch Unternehmen bzw. Arbeitgebende vom Budget für Arbeit profitieren.
Das Budget für Arbeit ist eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben und soll die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderung fördern.
Für Arbeitnehmer:innen
Potenzielle Vorteile für Budgetnehmende:
- Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben Sie mehr Möglichkeiten bei der Wahl Ihres Arbeitsplatzes oder bei der Gestaltung des Arbeitstages – im Verhältnis zu einer Tätigkeit in einer Werkstatt (WfbM)
- Auf dem 1. Arbeitsmarkt bietet sich Ihnen die Chance, verantwortungsvolle Aufgaben zu übernehmen
- Gewinnen Sie Selbstständigkeit: Mit einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind Sie weniger abhängig von anderen
- Im Verhältnis zur Beschäftigung in einer Werkstatt (WfbM) besteht die Chance auf ein höheres Einkommen.
Für Arbeitgeber:innen
Potenzielle Vorteile für Arbeitgebende sind:
- Möglichkeit zum Recruitment neuer Mitarbeiter:innen für Ihr Unternehmen; Entlastung Ihrer bestehenden Fachkräfte durch zusätzliche Arbeitnehmende
- Förderung der sozialen Verantwortung Ihres Unternehmens, damit Optimierung Ihres Unternehmensimages durch tatsächliche Inklusion und Vielfalt
- Mögliche Vorteile finanzieller Art: Lohnkostenzuschüsse, Ersparnisse bei Ausgleichsabgaben
Für Arbeitnehmer:innen
Der IFD steht Ihnen als arbeitnehmende Person mit Rat und Tat zur Seite, um Ihr Arbeitsverhältnis zu stabilisieren:
- Wenn Ihr Arbeitsplatz gefährdet ist
- Bei Streit mit Vorgesetzten und Kolleg:innen
- Wenn Sie mit beruflichen Anforderungen in Ihrer Situation überlastet werden oder wenn sich am Arbeitsplatz Unterforderung einstellt
- Bei Fragen zum Wechsel auf einen anderen Arbeitsplatz
- In Sachen beruflichen Wiedereinstiegs nach einer längeren Erkrankung
Für Arbeitgeber:innen
Im Rahmen unserer Berufsbegleitung unterstützen wir Unternehmen bzw. Arbeitgebende bei Fragen und Anliegen rund um das Thema Mitarbeitende mit Schwerbehinderung:
- Informationen zu den Auswirkungen von Erkrankungen oder Behinderungen auf die berufliche Tätigkeit
- Unterstützung bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung
- Beratung bei der Handhabung von Leistungsschwankungen, bei Fehlzeiten oder beim Umgang mit auffälligem Verhalten Ihrer Mitarbeitenden
- Hinweise zu möglichen Lohnkostenzuschüssen, personeller Unterstützung und barrierefreier Arbeitsplatzgestaltung
- Hilfe bei der Beantragung von finanziellen Leistungen bei den für Ihre Mitarbeitenden zuständigen Rehabilitationsträgern
- Wir bieten Unterstützung bei der Erstellung beruflicher bzw. stellenspezifischer Leistungs- und Anforderungsprofile mit Blick auf Ihre konkreten betrieblichen Gegebenheiten
Für Arbeitnehmer:innen
Der IFD für die Landkreise Cuxhaven und Osterholz bietet Ihnen Qualifizierte Beratung in den folgenden Bereichen:
- Wenn Ihr Arbeitsplatz in Gefahr ist
- Bei Konflikten mit Vorgesetzten oder Kolleg:innen
- Wenn Sie berufliche Aufgaben überfordern oder es sich Unterforderung einstellt
- Bei Fragen zum Wechsel in eine andere Position oder Abteilung … (Umsetzung)
- Im Hinblick auf den beruflichen Wiedereinstieg nach einer längeren Krankheitsphase
Für Arbeitgeber:innen
Wir beraten Unternehmen qualifiziert zu diesen Sachverhalten:
- Beratung bei der Integration von schwerbehinderten Menschen in Ihr Unternehmen oder Ihre Abteilung; u.a. auch bei Fragen zum Einstellungsverfahren
- Beratung zu den Auswirkungen einer Erkrankung oder Schwerbehinderung auf die Arbeit
- Unterstützung im Umgang mit Leistungsschwankungen, Fehlzeiten oder verhaltensbedingten Herausforderungen
- Informationen zu möglichen staatlichen Lohnkostenzuschüssen, zusätzlicher personeller Unterstützung und der Gestaltung barrierefreier Arbeitsplätze
- Hilfe bei der Beantragung finanzieller Förderungen des Integrationsamtes (Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie)
- Zur Erstellung von Anforderungsprofilen für inklusive Stellen in Ihrem Unternehmen, die auf Ihre betrieblichen Abläufe und Anforderungen abgestimmt sind
- Beratung zur technischen Ausstattung und Anpassung des Arbeitsplatzes für Menschen mit Schwerbehinderung
Jobcoaching am Arbeitsplatz (AP)
JobcoachingAP ist ein Angebot zur Unterstützung von Menschen mit Schwerbehinderung oder gleichgestellten Personen am Arbeitsplatz. Ziel ist die Sicherung des Arbeitsplatzes schwerbehinderter Menschen und damit die berufliche Inklusion zu ermöglichen.
Es handelt sich um ein klar umrissenes, gesetzlich verankertes Coaching mit einer Laufzeit von maximal sechs Monaten. Eine betriebsexterne Fachkraft versucht dabei im Unternehmen Prozesse anzustoßen, um die berufliche Inklusion zu begünstigen. Dabei werden auch Kolleg:innen und Vorgesetzte der schwerbehinderten Person einbezogen.
Für Arbeitnehmer:innen
Mögliche Perspektiven für Arbeitnehmende:
- Begleitung bei Ihrem Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag nach längerer Arbeitsunfähigkeit
- Unterstützung bei Veränderungen Ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit oder Belastbarkeit
- Hilfestellung, wenn Sie in Ihrem Betrieb neue Aufgaben übernehmen oder sich berufliche Anforderungen im Unternehmen verändern
- Unterstützung bei Schwierigkeiten in Arbeitsprozessen (Störung von Arbeitsabläufen) oder im betrieblichen Miteinander
- Hilfe bei Stabilisierung Ihres Arbeitsplatzes bzw. bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes
Für Arbeitgeber:innen
Mögliche Perspektiven für Arbeitgebende:
- Zeitlich befristete, externe Analyse und Unterstützung – hands-on, direkt im betrieblichen Alltag
- Sie können bei der Begleitung von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung durch unsere Unterstützung entlastet werden
- Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen und der Zusammenarbeit mit schwerbehinderten Menschen
- Begleitung bei Veränderungen von Aufgaben, Strukturen oder betrieblichen Rahmenbedingungen mit Blick auf inklusive Stellen in Ihrem Unternehmen
Budget für Arbeit
Das Budget für Arbeit hat zum Ziel, Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu bringen. Das Budget unterstützt Sie, außerhalb von Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) auf dem 1. Arbeitsmarkt tätig zu werden und damit mehr Selbstständigkeit zu gewinnen.
Dies Angebot kommt für Sie infrage, wenn Sie zum Beispiel Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt haben. Das Budget kann auch genutzt werden, wenn Sie solche Leistungen bereits in Anspruch nehmen. Als sogenannte budgetnehmende Person können Sie unter anderem mit einem Lohnkostenzuschuss unterstützt werden (bis zu 75 % des Arbeitnehmerbruttos). Mit dem Lohnkostenzusatz können auch Unternehmen bzw. Arbeitgebende vom Budget für Arbeit profitieren.
Das Budget für Arbeit ist eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben und soll die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderung fördern.
Für Arbeitnehmer:innen
Potenzielle Vorteile für Budgetnehmende:
- Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben Sie mehr Möglichkeiten bei der Wahl Ihres Arbeitsplatzes oder bei der Gestaltung des Arbeitstages – im Verhältnis zu einer Tätigkeit in einer Werkstatt (WfbM)
- Auf dem 1. Arbeitsmarkt bietet sich Ihnen die Chance, verantwortungsvolle Aufgaben zu übernehmen
- Gewinnen Sie Selbstständigkeit: Mit einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind Sie weniger abhängig von anderen
- Im Verhältnis zur Beschäftigung in einer Werkstatt (WfbM) besteht die Chance auf ein höheres Einkommen.
Für Arbeitgeber:innen
Potenzielle Vorteile für Arbeitgebende sind:
- Möglichkeit zum Recruitment neuer Mitarbeiter:innen für Ihr Unternehmen; Entlastung Ihrer bestehenden Fachkräfte durch zusätzliche Arbeitnehmende
- Förderung der sozialen Verantwortung Ihres Unternehmens, damit Optimierung Ihres Unternehmensimages durch tatsächliche Inklusion und Vielfalt
- Mögliche Vorteile finanzieller Art: Lohnkostenzuschüsse, Ersparnisse bei Ausgleichsabgaben
Für Arbeitnehmer:innen
Der IFD steht Ihnen als arbeitnehmende Person mit Rat und Tat zur Seite, um Ihr Arbeitsverhältnis zu stabilisieren:
- Wenn Ihr Arbeitsplatz gefährdet ist
- Bei Streit mit Vorgesetzten und Kolleg:innen
- Wenn Sie mit beruflichen Anforderungen in Ihrer Situation überlastet werden oder wenn sich am Arbeitsplatz Unterforderung einstellt
- Bei Fragen zum Wechsel auf einen anderen Arbeitsplatz
- In Sachen beruflichen Wiedereinstiegs nach einer längeren Erkrankung
Für Arbeitgeber:innen
Im Rahmen unserer Berufsbegleitung unterstützen wir Unternehmen bzw. Arbeitgebende bei Fragen und Anliegen rund um das Thema Mitarbeitende mit Schwerbehinderung:
- Informationen zu den Auswirkungen von Erkrankungen oder Behinderungen auf die berufliche Tätigkeit
- Unterstützung bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung
- Beratung bei der Handhabung von Leistungsschwankungen, bei Fehlzeiten oder beim Umgang mit auffälligem Verhalten Ihrer Mitarbeitenden
- Hinweise zu möglichen Lohnkostenzuschüssen, personeller Unterstützung und barrierefreier Arbeitsplatzgestaltung
- Hilfe bei der Beantragung von finanziellen Leistungen bei den für Ihre Mitarbeitenden zuständigen Rehabilitationsträgern
- Wir bieten Unterstützung bei der Erstellung beruflicher bzw. stellenspezifischer Leistungs- und Anforderungsprofile mit Blick auf Ihre konkreten betrieblichen Gegebenheiten
Für Arbeitnehmer:innen
Der IFD für die Landkreise Cuxhaven und Osterholz bietet Ihnen Qualifizierte Beratung in den folgenden Bereichen:
- Wenn Ihr Arbeitsplatz in Gefahr ist
- Bei Konflikten mit Vorgesetzten oder Kolleg:innen
- Wenn Sie berufliche Aufgaben überfordern oder es sich Unterforderung einstellt
- Bei Fragen zum Wechsel in eine andere Position oder Abteilung … (Umsetzung)
- Im Hinblick auf den beruflichen Wiedereinstieg nach einer längeren Krankheitsphase
Für Arbeitgeber:innen
Wir beraten Unternehmen qualifiziert zu diesen Sachverhalten:
- Beratung bei der Integration von schwerbehinderten Menschen in Ihr Unternehmen oder Ihre Abteilung; u.a. auch bei Fragen zum Einstellungsverfahren
- Beratung zu den Auswirkungen einer Erkrankung oder Schwerbehinderung auf die Arbeit
- Unterstützung im Umgang mit Leistungsschwankungen, Fehlzeiten oder verhaltensbedingten Herausforderungen
- Informationen zu möglichen staatlichen Lohnkostenzuschüssen, zusätzlicher personeller Unterstützung und der Gestaltung barrierefreier Arbeitsplätze
- Hilfe bei der Beantragung finanzieller Förderungen des Integrationsamtes (Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie)
- Zur Erstellung von Anforderungsprofilen für inklusive Stellen in Ihrem Unternehmen, die auf Ihre betrieblichen Abläufe und Anforderungen abgestimmt sind
- Beratung zur technischen Ausstattung und Anpassung des Arbeitsplatzes für Menschen mit Schwerbehinderung
Jobcoaching am Arbeitsplatz (AP)
JobcoachingAP ist ein Angebot zur Unterstützung von Menschen mit Schwerbehinderung oder gleichgestellten Personen am Arbeitsplatz. Ziel ist die Sicherung des Arbeitsplatzes schwerbehinderter Menschen und damit die berufliche Inklusion zu ermöglichen.
Es handelt sich um ein klar umrissenes, gesetzlich verankertes Coaching mit einer Laufzeit von maximal sechs Monaten. Eine betriebsexterne Fachkraft versucht dabei im Unternehmen Prozesse anzustoßen, um die berufliche Inklusion zu begünstigen. Dabei werden auch Kolleg:innen und Vorgesetzte der schwerbehinderten Person einbezogen.
Für Arbeitnehmer:innen
Mögliche Perspektiven für Arbeitnehmende:
- Begleitung bei Ihrem Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag nach längerer Arbeitsunfähigkeit
- Unterstützung bei Veränderungen Ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit oder Belastbarkeit
- Hilfestellung, wenn Sie in Ihrem Betrieb neue Aufgaben übernehmen oder sich berufliche Anforderungen im Unternehmen verändern
- Unterstützung bei Schwierigkeiten in Arbeitsprozessen (Störung von Arbeitsabläufen) oder im betrieblichen Miteinander
- Hilfe bei Stabilisierung Ihres Arbeitsplatzes bzw. bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes
Für Arbeitgeber:innen
Mögliche Perspektiven für Arbeitgebende:
- Zeitlich befristete, externe Analyse und Unterstützung – hands-on, direkt im betrieblichen Alltag
- Sie können bei der Begleitung von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung durch unsere Unterstützung entlastet werden
- Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen und der Zusammenarbeit mit schwerbehinderten Menschen
- Begleitung bei Veränderungen von Aufgaben, Strukturen oder betrieblichen Rahmenbedingungen mit Blick auf inklusive Stellen in Ihrem Unternehmen
Integrationsfachdienst (IFD)
Landkreise Cuxhaven und Oldenburg
Parkstraße 1
27612 Loxstedt
Telefon: 04744 9046586
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