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Unsere Angebote für Menschen mit (drohender) Schwer­behinderung

Als IFD der Land­kreise Cuxhaven und Osterholz begleiten wir Menschen mit Schwer­behinderung, ihnen Gleich­gestellte sowie von Behinderung bedrohte Menschen – bei Fragen zur Schwer­behinderung und in konkreten beruf­lichen Situationen. Je nach Bedarf unterstützen wir bei Konflikten am Arbeits­platz, bei Über- oder Unter­forderung, beim Wieder­einstieg nach Krankheit oder bei der Entwicklung neuer beruf­licher Perspektiven – durch Beratung, Begleitung und Coaching.

Mit dem Budget für Arbeit sollen Menschen mit Behinderung unter­stützt werden, auf dem all­gemeinen Arbeits­markt tätig zu werden. Der Staat kann Budget­nehmende unter anderem mit einem Lohn­kosten­zuschuss fördern.

Mögliche Vorteile für Arbeit­nehmende können sein:

  • Mehr Möglich­keiten, einen Beruf zu wählen (berufliche Wahl­freiheit) gegenüber einer Arbeit in einer Werk­statt für behinderte Menschen (WfbM)
  • Die Chance, (wieder oder mehr) berufliche Verantwortung übernehmen zu können
  • Förderung Ihrer beruflichen Selbst­ständigkeit
  • Weniger Abhängigkeiten von anderen – etwa von unter­stützenden Einrichtungen wie Werk­stätten (WfbM)
  • Im Zuge gezielter Förderung (Lohn­kosten­zuschuss): Möglicher­weise ein höheres Einkommen gegenüber einer Tätigkeit mit Werkstatt­lohn

Wir begleiten Sie (und Ihren Arbeit­gebenden) direkt im Arbeits­alltag – praxisnah und individuell:

  • Wenn Ihr bestehender Arbeits­platz gefährdet ist
  • Sie Hilfe bei Konflikten mit Kolleg:innen oder Vorge­setzten benötigen
  • Wenn Ihnen Ihre Aufgaben zu viel werden oder Ihre Arbeit sie unter­fordert (Über- oder Unter­forderung am Arbeits­platz)
  • Wir unter­stützen bei einem Wechsel des Arbeits­platzes (Umsetzung auf einen anderen Arbeits­platz)
  • Beim beruflichen Wieder­einstieg nach längerer Erkrankung

Der IFD der Land­kreise Cuxhaven und Osterholz unterstützt Sie als Arbeit­nehmer:in gezielt und fachlich fundiert zu folgenden Themen:

  • Beratend bei der Gefährdung Ihres Arbeits­platzes
  • Bei Problemen mit Kolleg:innen oder Vorgesetzten
  • Wenn Sie durch Ihre  Aufgaben über­fordert werden oder Sie Ihre Tätigkeit zu wenig fordert (Über- oder Unter­forderung am Arbeits­platz)
  • Unter­stützung beim Arbeits­platz­wechsel (Umsetzung auf einen anderen Arbeits­platz) oder beim Wieder­einstieg nach Krankheit
  • Bei Fragen zu Anträgen im Feld Schwer­behinderung und Gleich­stellung oder bei Verschlechterungs­anträgen (Neu­bewertung Ihres Grades der Behinderung) 

Im Rahmen des Job­coachings am Arbeits­platz (AP) werden Sie (zeitlich begrenzt) direkt im Betrieb begleitet. Mögliche Anlässe sind:

  • Wieder­einstieg nach längerer Arbeits­unfähigkeit
  • Nach­lassende Arbeits­fähigkeiten, die individuelle Anpassung Ihres Arbeits­platzes oder des beruflichen Profils erfordern
  • Veränderungen Ihrer Belast­barkeit im Zuge einer (drohenden) Schwer­behinderung
  • Bei Schwierigkeiten im Arbeits­ablauf oder in der Zusammen­arbeit mit Kolleg:innen
  • Im Falle neuer oder veränderter betrieb­licher Rahmen­bedingungen oder Arbeits­anforderungen im Unter­nehmen 

So kann der IFD Arbeit­gebende unter­stützen

Inklusion im Betrieb lohnt sich – fachlich, mensch­lich und für das Team sowie das unternehmer­ische Image. Gleich­zeitig kommen im Vorfeld und im betrieblichen All­tag Fragen auf: Der Integrations­fach­dienst unterstützt Arbeit­gebende in den Land­kreisen Cuxhaven und Osterholz dabei, für Unternehmer:innen passende Lösungen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Schwer­behinderung, ihnen gleich­gestellter Personen oder Menschen mit drohender Behinderung  zu finden.

Im Zuge des Budgets für Arbeit können auch Unter­nehmen gestärkt werden:

  • Aus­sicht auf neue Mitarbeitenden für Ihren Betrieb
  • Ent­lastung Ihrer bestehenden Fach­kräfte durch neue Mitarbeitende
  • Beitrag zur sozialen Verant­wortung Ihres Unternehmens
  • Verbesserung des Außen­darstellung Ihres Unternehmens (Image­gewinn) durch gelebte Inklusion
  • Finanzielle Vor­teile wie Lohn­kosten­zuschüsse oder Ersparnisse bei Ausgleichs­abgabe

Die Berufs­begleitung bietet Arbeit­gebenden Unter­stützung bei bestehenden Arbeits­verhältnissen, wenn sich Anforderungen, Belastungen oder Rahmen­bedingungen verändern oder noch vor der Stellenausschreibung: 

  • Erstellung von beruf­lichen Leistungs- und Anforderungs­profilen passend zu den Bedingungen in Ihrem Unter­nehmen
  • Unterstützung bei der Einstellung und Integration von Menschen mit Schwer­behinderung
  • Informationen über Aus­wirkungen von Erkrankungen oder Behinderungen auf die Arbeits­tätigkeit
  • Hilfe bei Fragen zum Umgang mit Leistungs­schwankungen, Fehl­zeiten oder auf­fälligem Verhalten
  • Hinweise zu Lohn­kosten­zuschüssen, zur personellen Unter­stützung und zur Arbeitsplatz­gestaltung von Menschen mit Schwer­behinderung
  • Hilfe bei Anträgen bei den zuständigen Rehabilitations­trägern Ihrer Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung

Die Qualifizierte Beratung unter­stützt Sie zum Thema berufliche Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung:

  • Support bei der Beschäftigung von Menschen mit Schwer­behinderung
  • Beratung zu Aus­wirkungen von Erkrankungen oder Behinderungen auf die Arbeit und den Arbeits­platz
  • Beratung zum Umgang mit Leistungs­schwankungen, Fehlzeiten oder verhaltens­bedingten Schwierig­keiten
  • Informationen unter anderem zu Lohn­kosten­zuschüssen, zusätzlicher personeller Unter­stützung und zur Aus­stattung des Arbeits­platzes
  • Unter­stützung bei der Beantragung finanzieller Leistungen des Integrations­amtes Niedersachsen
  • Erstellung von Anforderungs­profilen für inklusive Stellen unter Berücksichtigung Ihrer betrieblichen Abläufe
  • Zur technischen Ausstattung und Anpassung des Arbeits­platzes

Im Job­coaching am Arbeitsplatz (AP) werden Kolleg:innen, Vorgesetzte und damit das Unter­nehmen selbst mit einbezogen: 

  • Zeitlich begrenzte Reflexion der betrieb­lichen Situation mit Blick auf Mit­arbeitende mit Schwer­behinderung; das Finden von Lösungen im Zuge einer externen Betrachtung: Entlastung von Teams und Führungs­kräften durch Fach­begleitung von außen
  • Unter­stützung bei der Einarbeitung oder Stabilisierung von schwer­behinderten Mitarbeitenden
  • Klärung und Verbesserung der inklusiven Zusammen­arbeit in Ihrem Betrieb
  • Begleitung bei Veränderungen von Aufgaben, Strukturen und Rahmen­bedingungen in Ihrem Unter­nehmen

Unsere Angebote im Überblick

Das machen wir: die Angebote des Integrationsfachdienstes für die Landkreise Cuxhaven und Osterholz.

Budget für Arbeit

Das Budget für Arbeit hat zum Ziel, Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeits­markt zu bringen. Das Budget unterstützt Sie, außerhalb von Werk­stätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) auf dem 1. Arbeits­markt tätig zu werden und damit mehr Selbst­ständigkeit zu gewinnen.

Dies Angebot kommt für Sie infrage, wenn Sie zum Beispiel Anspruch auf Leistungen im Arbeits­bereich einer Werkstatt haben. Das Budget kann auch genutzt werden, wenn Sie solche Leistungen bereits in Anspruch nehmen. Als sogenannte budget­nehmende Person können Sie unter anderem mit einem Lohn­kosten­zuschuss unterstützt werden (bis zu 75 % des Arbeit­nehmer­bruttos). Mit dem Lohn­kosten­zusatz können auch Unternehmen bzw. Arbeit­gebende vom Budget für Arbeit profitieren. 

Das Budget für Arbeit ist eine Leistung zur Teil­habe am Arbeits­leben und soll die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderung fördern.

Für Arbeit­nehmer:innen

Potenzielle Vorteile für Budget­nehmende:

  • Auf dem all­gemeinen Arbeits­markt haben Sie mehr Möglichkeiten bei der Wahl Ihres Arbeitsplatzes oder bei der Gestaltung des Arbeitstages – im Verhältnis zu einer Tätig­keit in einer Werk­statt (WfbM)
  • Auf dem 1. Arbeits­markt bietet sich Ihnen die Chance, verantwortungs­volle Aufgaben zu übernehmen
  • Gewinnen Sie Selbst­ständigkeit: Mit einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeits­markt sind Sie weniger abhängig von anderen
  • Im Verhältnis zur Beschäftigung in einer Werk­statt (WfbM) besteht die Chance auf ein höheres Ein­kommen.

Für Arbeit­geber:innen

Potenzielle Vorteile für Arbeitgebende sind:

  • Möglichkeit zum Recruitment neuer Mitarbeiter:innen für Ihr Unter­nehmen; Ent­lastung Ihrer bestehenden Fach­kräfte durch zusätzliche Arbeit­nehmende
  • Förderung der sozialen Verantwortung Ihres Unter­nehmens, damit Optimierung Ihres Unternehmens­images durch tat­sächliche Inklusion und Vielfalt
  • Mögliche Vorteile finanzieller Art: Lohn­kosten­zuschüsse, Ersparnisse bei Ausgleichs­abgaben

Berufs­begleitung

Unsere Berufs­begleitung bietet Ihnen Unter­stützung im bestehenden Arbeits­verhältnis wenn sich Anforderungen, Belastungen oder Rahmen­bedingungen verändern.

Für Arbeit­nehmer:innen

Der IFD steht Ihnen als arbeit­nehmende Person mit Rat und Tat zur Seite, um Ihr Arbeits­verhältnis zu stabilisieren: 

  • Wenn Ihr Arbeits­platz gefährdet ist
  • Bei Streit mit Vor­gesetzten und Kolleg:innen
  • Wenn Sie mit beruf­lichen Anforderungen in Ihrer Situation überlastet werden oder wenn sich am Arbeits­platz Unter­forderung einstellt
  • Bei Fragen zum Wechsel auf einen anderen Arbeits­platz
  • In Sachen beruf­lichen Wieder­einstiegs nach einer längeren Erkrankung 

Für Arbeit­geber:innen

Im Rahmen unserer Berufs­begleitung unterstützen wir Unter­nehmen bzw. Arbeit­gebende bei Fragen und Anliegen rund um das Thema Mitarbeitende mit Schwerbehinderung: 

  • Informationen zu den Auswirkungen von Erkrankungen oder Behinderungen auf die beruf­liche Tätig­keit
  • Unterstützung bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwer­behinderung
  • Beratung bei der Handhabung von Leistungs­schwankungen, bei Fehl­zeiten oder beim Umgang mit auf­fälligem Verhalten Ihrer Mitarbeitenden
  • Hinweise zu möglichen Lohn­kosten­zuschüssen, personeller Unter­stützung und barriere­freier Arbeits­platz­gestaltung
  • Hilfe bei der Beantragung von finanziellen Leistungen bei den für Ihre Mitarbeitenden zuständigen Rehabilitations­trägern
  • Wir bieten Unter­stützung bei der Erstellung beruflicher bzw. stellen­spezifischer Leistungs- und Anforderungs­profile mit Blick auf Ihre konkreten betrieblichen Gegeben­heiten

Qualifizierte Beratung

Die Qualifizierte Beratung unterstützt bei Fragen rund um Arbeits­platz­sicherung, berufliche Teil­habe und Rahmen­bedingungen im Arbeits­leben von Menschen mit Schwer­behinderung und deren Arbeit­gebenden. 

Für Arbeit­nehmer:innen

Der IFD für die Land­kreise Cuxhaven und Osterholz bietet Ihnen Qualifizierte Beratung in den folgenden Bereichen:

  • Wenn Ihr Arbeitsplatz in Gefahr ist
  • Bei Konflikten mit Vor­gesetzten oder Kolleg:innen
  • Wenn Sie beruf­liche Aufgaben über­fordern oder es sich Unter­forderung einstellt
  • Bei Fragen zum Wechsel in eine andere Position oder Abteilung … (Umsetzung)
  • Im Hinblick auf den beruf­lichen Wieder­einstieg nach einer längeren Krank­heits­phase

Für Arbeitgeber:innen

Wir beraten Unter­nehmen qualifiziert zu diesen Sachverhalten: 

  • Beratung bei der Integration von schwer­behinderten Menschen in Ihr Unternehmen oder Ihre Abteilung; u.a. auch bei Fragen zum Einstellungs­verfahren
  • Beratung zu den Aus­wirkungen einer Erkrankung oder Schwer­behinderung auf die Arbeit
  • Unterstützung im Umgang mit Leistungs­schwankungen, Fehl­zeiten oder verhaltens­bedingten Herausforderungen
  • Informationen zu möglichen staat­lichen Lohn­kosten­zuschüssen, zusätzlicher personeller Unter­stützung und der Gestaltung barriere­freier Arbeits­plätze
  • Hilfe bei der Beantragung finanzieller Förderungen des Integrations­amtes (Nieder­sächsisches Landes­amt für Soziales, Jugend und Familie)
  • Zur Erstellung von Anforderungs­profilen für inklusive Stellen in Ihrem Unternehmen, die auf Ihre betrieblichen Abläufe und Anforderungen abgestimmt sind
  • Beratung zur technischen Ausstattung und Anpassung des Arbeits­platzes für Menschen mit Schwer­behinderung

Jobcoaching am Arbeitsplatz (AP)

JobcoachingAP ist ein Angebot zur Unter­stützung von Menschen mit Schwer­behinderung oder gleich­gestellten Personen am Arbeits­platz. Ziel ist die Sicherung des Arbeits­platzes schwer­behinderter Menschen und damit die berufliche Inklusion zu ermöglichen. 

Es handelt sich um ein klar umrissenes, gesetzlich verankertes Coaching mit einer Lauf­zeit von maximal sechs Monaten. Eine betriebs­externe Fach­kraft versucht dabei im Unter­nehmen Prozesse anzustoßen, um die beruf­liche Inklusion zu begünstigen. Dabei werden auch Kolleg:innen und Vorgesetzte der schwer­behinderten Person einbezogen. 

Für Arbeit­nehmer:innen

Mögliche Perspektiven für Arbeit­nehmende:

  • Begleitung bei Ihrem Wieder­einstieg in den Arbeits­alltag nach längerer Arbeits­unfähigkeit
  • Unterstützung bei Veränderungen Ihrer beruf­lichen Leistungs­fähigkeit oder Belastbarkeit
  • Hilfestellung, wenn Sie in Ihrem Betrieb neue Aufgaben übernehmen oder sich berufliche Anforderungen im Unternehmen verändern
  • Unterstützung bei Schwierigkeiten in Arbeitsprozessen (Störung von Arbeits­abläufen) oder im betrieblichen Miteinander
  • Hilfe bei Stabilisierung Ihres Arbeits­platzes bzw. bei drohendem Verlust des Arbeits­platzes

Für Arbeit­geber:innen

Mögliche Perspektiven für Arbeit­gebende:

  • Zeitlich befristete, externe Analyse und Unter­stützung – hands-on, direkt im betrieblichen Alltag
  • Sie können bei der Begleitung von Mitarbeitenden mit Schwer­behinderung durch unsere Unterstützung entlastet werden
  • Beratung bei der Gestaltung von Arbeits­abläufen und der Zusammenarbeit mit schwer­behinderten Menschen
  • Begleitung bei Veränderungen von Aufgaben, Strukturen oder betrieb­lichen Rahmen­bedingungen mit Blick auf inklusive Stellen in Ihrem Unter­nehmen

Budget für Arbeit

Das Budget für Arbeit hat zum Ziel, Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeits­markt zu bringen. Das Budget unterstützt Sie, außerhalb von Werk­stätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) auf dem 1. Arbeits­markt tätig zu werden und damit mehr Selbst­ständigkeit zu gewinnen.

Dies Angebot kommt für Sie infrage, wenn Sie zum Beispiel Anspruch auf Leistungen im Arbeits­bereich einer Werkstatt haben. Das Budget kann auch genutzt werden, wenn Sie solche Leistungen bereits in Anspruch nehmen. Als sogenannte budget­nehmende Person können Sie unter anderem mit einem Lohn­kosten­zuschuss unterstützt werden (bis zu 75 % des Arbeit­nehmer­bruttos). Mit dem Lohn­kosten­zusatz können auch Unternehmen bzw. Arbeit­gebende vom Budget für Arbeit profitieren. 

Das Budget für Arbeit ist eine Leistung zur Teil­habe am Arbeits­leben und soll die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderung fördern.

Für Arbeit­nehmer:innen

Potenzielle Vorteile für Budget­nehmende:

  • Auf dem all­gemeinen Arbeits­markt haben Sie mehr Möglichkeiten bei der Wahl Ihres Arbeitsplatzes oder bei der Gestaltung des Arbeitstages – im Verhältnis zu einer Tätig­keit in einer Werk­statt (WfbM)
  • Auf dem 1. Arbeits­markt bietet sich Ihnen die Chance, verantwortungs­volle Aufgaben zu übernehmen
  • Gewinnen Sie Selbst­ständigkeit: Mit einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeits­markt sind Sie weniger abhängig von anderen
  • Im Verhältnis zur Beschäftigung in einer Werk­statt (WfbM) besteht die Chance auf ein höheres Ein­kommen.

Für Arbeit­geber:innen

Potenzielle Vorteile für Arbeitgebende sind:

  • Möglichkeit zum Recruitment neuer Mitarbeiter:innen für Ihr Unter­nehmen; Ent­lastung Ihrer bestehenden Fach­kräfte durch zusätzliche Arbeit­nehmende
  • Förderung der sozialen Verantwortung Ihres Unter­nehmens, damit Optimierung Ihres Unternehmens­images durch tat­sächliche Inklusion und Vielfalt
  • Mögliche Vorteile finanzieller Art: Lohn­kosten­zuschüsse, Ersparnisse bei Ausgleichs­abgaben

Berufs­begleitung

Unsere Berufs­begleitung bietet Ihnen Unter­stützung im bestehenden Arbeits­verhältnis wenn sich Anforderungen, Belastungen oder Rahmen­bedingungen verändern.

Für Arbeit­nehmer:innen

Der IFD steht Ihnen als arbeit­nehmende Person mit Rat und Tat zur Seite, um Ihr Arbeits­verhältnis zu stabilisieren: 

  • Wenn Ihr Arbeits­platz gefährdet ist
  • Bei Streit mit Vor­gesetzten und Kolleg:innen
  • Wenn Sie mit beruf­lichen Anforderungen in Ihrer Situation überlastet werden oder wenn sich am Arbeits­platz Unter­forderung einstellt
  • Bei Fragen zum Wechsel auf einen anderen Arbeits­platz
  • In Sachen beruf­lichen Wieder­einstiegs nach einer längeren Erkrankung 

Für Arbeit­geber:innen

Im Rahmen unserer Berufs­begleitung unterstützen wir Unter­nehmen bzw. Arbeit­gebende bei Fragen und Anliegen rund um das Thema Mitarbeitende mit Schwerbehinderung: 

  • Informationen zu den Auswirkungen von Erkrankungen oder Behinderungen auf die beruf­liche Tätig­keit
  • Unterstützung bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwer­behinderung
  • Beratung bei der Handhabung von Leistungs­schwankungen, bei Fehl­zeiten oder beim Umgang mit auf­fälligem Verhalten Ihrer Mitarbeitenden
  • Hinweise zu möglichen Lohn­kosten­zuschüssen, personeller Unter­stützung und barriere­freier Arbeits­platz­gestaltung
  • Hilfe bei der Beantragung von finanziellen Leistungen bei den für Ihre Mitarbeitenden zuständigen Rehabilitations­trägern
  • Wir bieten Unter­stützung bei der Erstellung beruflicher bzw. stellen­spezifischer Leistungs- und Anforderungs­profile mit Blick auf Ihre konkreten betrieblichen Gegeben­heiten

Qualifizierte Beratung

Die Qualifizierte Beratung unterstützt bei Fragen rund um Arbeits­platz­sicherung, berufliche Teil­habe und Rahmen­bedingungen im Arbeits­leben von Menschen mit Schwer­behinderung und deren Arbeit­gebenden. 

Für Arbeit­nehmer:innen

Der IFD für die Land­kreise Cuxhaven und Osterholz bietet Ihnen Qualifizierte Beratung in den folgenden Bereichen:

  • Wenn Ihr Arbeitsplatz in Gefahr ist
  • Bei Konflikten mit Vor­gesetzten oder Kolleg:innen
  • Wenn Sie beruf­liche Aufgaben über­fordern oder es sich Unter­forderung einstellt
  • Bei Fragen zum Wechsel in eine andere Position oder Abteilung … (Umsetzung)
  • Im Hinblick auf den beruf­lichen Wieder­einstieg nach einer längeren Krank­heits­phase

Für Arbeitgeber:innen

Wir beraten Unter­nehmen qualifiziert zu diesen Sachverhalten: 

  • Beratung bei der Integration von schwer­behinderten Menschen in Ihr Unternehmen oder Ihre Abteilung; u.a. auch bei Fragen zum Einstellungs­verfahren
  • Beratung zu den Aus­wirkungen einer Erkrankung oder Schwer­behinderung auf die Arbeit
  • Unterstützung im Umgang mit Leistungs­schwankungen, Fehl­zeiten oder verhaltens­bedingten Herausforderungen
  • Informationen zu möglichen staat­lichen Lohn­kosten­zuschüssen, zusätzlicher personeller Unter­stützung und der Gestaltung barriere­freier Arbeits­plätze
  • Hilfe bei der Beantragung finanzieller Förderungen des Integrations­amtes (Nieder­sächsisches Landes­amt für Soziales, Jugend und Familie)
  • Zur Erstellung von Anforderungs­profilen für inklusive Stellen in Ihrem Unternehmen, die auf Ihre betrieblichen Abläufe und Anforderungen abgestimmt sind
  • Beratung zur technischen Ausstattung und Anpassung des Arbeits­platzes für Menschen mit Schwer­behinderung

Jobcoaching am Arbeitsplatz (AP)

JobcoachingAP ist ein Angebot zur Unter­stützung von Menschen mit Schwer­behinderung oder gleich­gestellten Personen am Arbeits­platz. Ziel ist die Sicherung des Arbeits­platzes schwer­behinderter Menschen und damit die berufliche Inklusion zu ermöglichen. 

Es handelt sich um ein klar umrissenes, gesetzlich verankertes Coaching mit einer Lauf­zeit von maximal sechs Monaten. Eine betriebs­externe Fach­kraft versucht dabei im Unter­nehmen Prozesse anzustoßen, um die beruf­liche Inklusion zu begünstigen. Dabei werden auch Kolleg:innen und Vorgesetzte der schwer­behinderten Person einbezogen. 

Für Arbeit­nehmer:innen

Mögliche Perspektiven für Arbeit­nehmende:

  • Begleitung bei Ihrem Wieder­einstieg in den Arbeits­alltag nach längerer Arbeits­unfähigkeit
  • Unterstützung bei Veränderungen Ihrer beruf­lichen Leistungs­fähigkeit oder Belastbarkeit
  • Hilfestellung, wenn Sie in Ihrem Betrieb neue Aufgaben übernehmen oder sich berufliche Anforderungen im Unternehmen verändern
  • Unterstützung bei Schwierigkeiten in Arbeitsprozessen (Störung von Arbeits­abläufen) oder im betrieblichen Miteinander
  • Hilfe bei Stabilisierung Ihres Arbeits­platzes bzw. bei drohendem Verlust des Arbeits­platzes

Für Arbeit­geber:innen

Mögliche Perspektiven für Arbeit­gebende:

  • Zeitlich befristete, externe Analyse und Unter­stützung – hands-on, direkt im betrieblichen Alltag
  • Sie können bei der Begleitung von Mitarbeitenden mit Schwer­behinderung durch unsere Unterstützung entlastet werden
  • Beratung bei der Gestaltung von Arbeits­abläufen und der Zusammenarbeit mit schwer­behinderten Menschen
  • Begleitung bei Veränderungen von Aufgaben, Strukturen oder betrieb­lichen Rahmen­bedingungen mit Blick auf inklusive Stellen in Ihrem Unter­nehmen

Kontakt

Integrationsfachdienst (IFD)
Landkreise Cuxhaven und Oldenburg
Parkstraße 1
27612 Loxstedt

Telefon: 04744 9046586
Telefax: 04744 9047254

ifd@friedehorst.de

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Flyer zu ausgewählten Angeboten des IFD der Landkreise Cuxhaven und Osterholz finden Sie hier. 

Jobcoaching am Arbeitsplatz (JobcoachingAP)

Ihre Ansprechpersonen

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Das Team des Integrationsfachdienstes der Land­kreise Cuxhaven und Osterholz freut sich auf Ihre Fragen und Anliegen.

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