So finden Sie gleich, was Sie suchen

Angebote für Menschen mit Schwer­behinderung

Der IFD begleitet Menschen mit schwerer Behinderung. Auch Menschen, die bald eine Behinderung bekommen können, bekommen Hilfe.

Sie bekommen Hilfe bei Fragen zur Behinderung. Sie bekommen auch Hilfe, wenn Sie Probleme im Beruf haben.

Zum Beispiel:

  • Sie haben Streit mit Kollegen oder Chefs.
  • Ihre Arbeit ist zu schwer oder zu leicht.
  • Sie waren lange krank und kommen zurück an Ihren Arbeitsplatz.
  • Sie suchen eine neue Arbeit.

Der Integrations-Fach-Dienst berät Sie. Die Mitarbeiter begleiten Sie. Sie bekommen ein Coaching. Coaching bedeutet: Sie bekommen Unterstützung dabei, Ihre Ziele zu erreichen. Der Integrations-Fach-Dienst hilft Ihnen, damit Sie gut im Beruf arbeiten können.

Das Budget für Arbeit hilft Ihnen beim Arbeiten. Sie können dadurch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten. Der Staat kann Sie dabei unterstützen. Der Staat gibt zum Beispiel Geld dazu. Das ist ein Zuschuss. Sie bekommen dann mehr Lohn.

Vorteile für Beschäftigte:

  • Sie haben mehr Berufe zur Auswahl. Sie können sich einen Berufe aussuchen, der Ihnen besser gefällt. Das ist anders als in Werkstätten für behinderte Menschen
  • Sie bekommen mehr Verantwortung im Beruf. Das bedeutet: Sie übernehmen vielleicht auch wichtige Aufgaben.
  • Sie werden im Arbeitsleben selbstständiger. Das heißt: Sie können mehr Dinge allein entscheiden.
  • Sie sind weniger von einer Werkstatt abhängig.
  • Sie verdienen vielleicht mehr Geld als in einer Werkstatt. Mehr Geld bedeutet: Sie haben mehr Einkommen.

Die Begleitung geschieht am Arbeitsplatz. Die Unterstützung passt zu Ihnen. 

Sie bekommen Hilfe in verschiedenen Situationen. Zum Beispiel:

  • Ihr Arbeitsplatz ist nicht sicher. Das heißt: Sie könnten Ihren Job verlieren.
  • Sie streiten mit Kolleginnen, Kollegen oder Chefinnen und Chefs.
  • Sie fühlen sich mit der Arbeit überfordert. Das heißt: Die Arbeit ist zu schwer für Sie. Oder: Sie fühlen sich unterfordert. Das bedeutet: Die Arbeit ist zu einfach für Sie.
  • Sie wechseln den Arbeitsplatz. Das heißt: Sie bekommen einen neuen Job oder eine neue Stelle.
  • Sie kommen nach einer langen Krankheit zurück zur Arbeit. Das meint: Sie waren lange krank und arbeiten jetzt wieder.

Diese Beratung ist für schwerbehinderte Menschen, die arbeiten oder bald arbeiten wollen. Sie bekommen Hilfe, wenn Sie Fragen zu Ihrer Arbeit haben. Sie bekommen eine Beratung, die zu Ihnen passt.

Sie bekommen Beratung in diesen Situationen:

  • Ihr Arbeitsplatz ist in Gefahr. Das heißt: Sie haben Angst, Ihre Arbeit zu verlieren.
  • Sie haben Probleme mit Kollegen oder mit Chefs: Sie verstehen sich nicht gut oder es gibt Streit.
  • Sie haben zu viel Arbeit oder zu wenig Arbeit. Sie fühlen sich überfordert oder Ihnen ist langweilig.
  • Sie möchten die Arbeit wechseln oder wieder mit der Arbeit anfangen. Zum Beispiel, wenn Sie länger nicht gearbeitet haben.
  • Sie wollen einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Oder Sie möchten einen Antrag auf Gleichstellung stellen. Das heißt: Sie haben eine Krankheit oder Behinderung und brauchen Unterstützung. Oder Ihr Gesundheits-Zustand hat sich verändert: Sie sind krank geworden oder es geht Ihnen besser.

Das Jobcoaching findet direkt im Betrieb statt. Das heißt: Schwerbehinderte Menschen bekommen Hilfe direkt an Ihrem Arbeitsplatz. Sie bekommen Unterstützung, damit Sie Ihre Arbeit gut machen können. Das Jobcoaching dauert nur eine bestimmte Zeit: Jemand hilft Ihnen für eine Weile. 

Es gibt verschiedene Gründe für das Jobcoaching am Arbeitsplatz:  

  • Sie waren lange krank und kommen jetzt zurück zur Arbeit.  
  • Sie können nicht mehr so gut arbeiten wie früher. Sie schaffen nicht mehr so viel wie früher. Sie merken, dass sich etwas bei Ihnen geändert hat.  
  • Mit Ihrer Schwerbehinderung haben Sie Probleme bei Ihrer Arbeit oder im Ablauf.  
  • In Ihrer Firma gibt es Veränderungen.  
  • Ihre Aufgaben bei der Arbeit haben sich geändert.  

So kann der IFD Arbeit­gebende unter­stützen

Inklusion am Arbeitsplatz hat Vorteile. Inklusion bedeutet: Alle Menschen dürfen mitmachen. Alle Menschen arbeiten zusammen. Zum Beispiel Menschen mit und ohne Behinderung. Es gibt aber manchmal Fragen bei der Arbeit. Zum Beispiel: Wie kann die Arbeit für alle gut funktionieren?

Der Integrationsfachdienst hilft Firmen. Das sind Firmen in den Landkreisen Cuxhaven und Osterholz. Als Beratungs-Stelle helfen wir auch Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen.

Das Ziel ist:

  • Menschen mit Behinderung sollen gute Arbeit bekommen. Sie sollen die richtige Unterstützung bekommen.
  • So finden alle eine passende Lösung für die Arbeit zusammen.

Das Budget für Arbeit kann Firmen helfen, wenn Mensch mit Behinderung dort arbeiten oder arbeiten wollen. Firmen können durch das Budget viele Vorteile bekommen.

Vorteile sind zum Beispiel:

  • Firmen bekommen Hilfe, wie man neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Behinderung einstellen. Das bedeutet: Firmen bekommen neue Menschen für die Arbeit.
  • Die jetzigen Mitarbeiter:innen bekommen Hilfe: Denn die Mitarbeiter:innen müssen weniger Arbeit alleine machen.
  • Firmen zeigen Verantwortung. Das bedeutet: Firmen kümmern sich um Menschen mit Behinderung.
  • Menschen denken gut über Ihre Firma. Die Firma hat ein gutes Bild bei anderen.
  • Firmen bekommen Geld vom Staat. Der Staat kann einen Teil vom Lohn für die neuen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bezahlen.

Die Berufs-Begleitung hilft schwerbehinderten Menschen bei ihrer Arbeit. Wir helfen aber auch den Chefs und Chefinnen. Wir helfen Ihnen, wenn Sie schon Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben. Sie können auch Hilfe bekommen, wenn neue Mitarbeiter und Mitarbeiter:innen anfangen. Das bedeutet: Sie erhalten auch vor der Einstellung von Menschen mit Schwerbehinderung Beratung.

Zum Beispiel bekommen Sie Hilfe bei diesen Dingen:

  • Wir schreiben zusammen auf, was jemand für die Arbeit gut können muss.
  • Wir helfen, wenn jemanden in einer neue Stelle anfängt.
  • Wir erklären, wie sich eine Krankheit auf die Arbeit auswirkt.
  • Wir helfen, wenn es Probleme auf der Arbeit mit der Mitarbeiter:in gibt. Zum Beispiel, wenn jemand öfter fehlt oder nicht genug schaffen.
  • Wir sagen Ihnen, wo Sie Geld oder Unterstützung bekommen können.
  • Wir helfen beim Ausfüllen von Anträgen bei Behörden.

Die Qualifizierte Beratung kann Chefs und Chefinnen von Menschen mit Behinderung helfen. Zum Beispiel:

  • Wenn Sie Menschen mit Schwerbehinderung arbeiten lassen wollen
  • Wenn Sie fragen haben, wie sich eine Behinderung auf die Arbeit auswirkt: Manchmal macht die Behinderung die Arbeit schwerer. Manche Menschen haben Probleme bei der Arbeit.
  • Sie bekommen Informationen über Unterstützung und Geld.
  • Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen bekommen Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen.
  • Manchmal muss der Arbeitsplatz verändert werden. Die Beratung erklärt, wie das geht.

Sie bekommen Hilfe für Ihren Betrieb. Die Hilfe ist für Mitarbeitende mit einer schweren Behinderung. Ein Experte von außen schaut auf Ihren Betrieb. Das kann Ihrem Team und den Führungskräften helfen. Sie bekommen Unterstützung von Fachleuten von außen.

  • Sie bekommen Hilfe, wenn jemand neu beginnt. Sie bekommen Hilfe, wenn ein Mitarbeitender mit schwerer Behinderung arbeitet. Fachleute helfen beim Einarbeiten und beim Arbeiten im Betrieb.
  • Sie können die Zusammenarbeit im Betrieb verbessern.  Fachleute helfen, dass alle gut miteinander arbeiten.  
  • Ihr Betrieb verändert sich vielleicht. Zum Beispiel: Die Aufgaben ändern sich.  Die Struktur im Betrieb ändert sich. Unser Fachleute helfen.

Unsere Angebote im Überblick

Hier sehen Sie unsere Angebote. Wir haben vier Angebote für Sie.

Der Integrations-Fach-Dienst macht diese Angebote.

Die Angebote sind für Menschen mit schwerer Behinderung.

Die Angebote sind auch für Chefinnen und Chefs. 

Budget für Arbeit

Das Budget für Arbeit hilft Menschen mit Behinderung. Menschen mit Behinderung bekommen Unterstützung. Sie können damit auch außerhalb einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten.

Sie können mit Hilfe vom Budget für Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten. Das bedeutet: Sie können in ganz normalen Firmen arbeiten.

Der Staat gibt dafür Geld. Dieses Geld nennt man Förderung. Eine Förderung kann zum Beispiel ein Lohnkostenzuschuss sein. Lohnkostenzuschuss heißt: Der Staat hilft dabei, den Lohn zu bezahlen. Das passiert, damit Menschen mit Behinderung mehr Chancen auf Arbeit haben.

Für Arbeit­nehmer:innen

  • Mit dem Budget für Arbeit können Sie woanders als in einer Werkstatt arbeiten.
  • Sie können bei einer normalen Firma oder einem normalen Betrieb arbeiten. Das nennt man allgemeiner Arbeitsmarkt.
  • Sie können dann verschiedene Arbeitsplätze aussuchen. Sie haben mehr Möglichkeiten.
  • Sie tragen mehr Verantwortung. Das heißt: Sie müssen auf verschiedene Sachen selber achten.
  • Sie können manchmal mehr Geld verdienen. Das nennt man höheres Einkommen.

Für Arbeit­geber:innen

  • Sie können damit neue Mitarbeitende einstellen.
  • Wenn Sie jemanden einstellen, gibt der Staat Geld dazu. Der Staat übernimmt einen Teil der Lohnkosten.
  • Sie haben dann mehr Mitarbeitende. Ihr Team hat weniger Arbeit. Alle haben weniger Stress.
  • Sie leisten einen Beitrag zur Inklusion im Betrieb.
  • Inklusion heißt: Alle Menschen machen mit. Alle können Teil Ihres Betriebs sein. Sie machen Ihren Betrieb offener für alle Menschen.

Berufs­begleitung

Bei der Berufsbegleitung hilft jemand schwerbehinderten Menschen, die schon einen Job haben. 

Die Berufsbegleitung passiert direkt am Arbeitsplatz. Das bedeutet: Die Hilfe findet während der Arbeit statt. Berufsbegleitung ist sehr praktisch.

Die Begleitung passt zu den Bedürfnissen der Person.

Für Arbeit­nehmer:innen

Der IFD hilft Ihnen, Ihren Arbeits­platz zu behalten. Das heißt:

  • Wenn Ihr Arbeits­platz in Gefahr ist, hilft der IFD.
  • Wenn Sie Streit mit Chef oder Kollegen haben, können Sie den IFD fragen.
  • Wenn Sie zu viel Arbeit haben, kann der IFD helfen.
  • Wenn Sie zu wenig Arbeit haben und sich langweilen, hilft Ihnen der IFD auch.
  • Wenn Sie auf einen anderen Arbeits­platz wechseln möchten, können Sie den IFD fragen.
  • Wenn Sie nach einer langen Krankheit wieder arbeiten wollen, unterstützt der IFD Sie.

Für Arbeit­geber:innen

  • Wir helfen Unternehmen, wenn sie Fragen zu Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung haben.
  • Es gibt Infos, wie eine Krankheit oder Behinderung die Arbeit verändern kann.
  • Wir helfen Unternehmen, Menschen mit Schwerbehinderung einzustellen oder zu beschäftigen.
  • Wir beraten, wenn Mitarbeitende manchmal weniger leisten, öfter fehlen oder sich auffällig verhalten.
  • Sie erfahren, wie Unternehmen Geld vom Staat bekommen können. Das nennt man Lohnkostenzuschuss. Wir erklären, wie Unternehmen Hilfe für den Arbeitsplatz bekommen. Zum Beispiel für Umbauten, damit alle gut arbeiten können. Das nennt man barrierefreier Arbeitsplatz.
  • Wir helfen beim Ausfüllen von Anträgen. Damit Unternehmen oder Mitarbeitende Geld von bestimmten Ämtern bekommen.
    Diese Ämter nennt man Rehabilitations-Träger.
  • Sie bekommen Hilfe, wenn Unternehmen wissen wollen, was Mitarbeitende genau können sollen. Wir unterstützen beim Erstellen von Listen. In diesen Listen steht, was wichtig ist für die Arbeit im Betrieb.

Qualifizierte Beratung

Die Qualifizierte Beratung hilft Menschen. Sie hilft bei Fragen zum Arbeitsplatz. Sie hilft Menschen mit Schwerbehinderung. Sie hilft auch ihren Chefs und Chefinnen.

Die Beratung hilft zum Beispiel, wenn jemand seinen Arbeitsplatz behalten möchte. Sie hilft auch, wenn jemand mit Behinderung am Beruf teilnehmen möchte.

Die Beratung erklärt die Regeln und Gesetze im Arbeitsleben. So wissen alle, was wichtig für die Arbeit ist.

Für Arbeit­nehmer:innen

  • Sie können Hilfe bekommen in diesen Situationen:
  • Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren könnten. Das bedeutet: Sie haben Angst, Ihre Arbeit zu verlieren.
  • Wenn Sie Streit mit Ihrem Chef oder mit Ihren Kollegen haben. Das heißt: Sie verstehen sich nicht gut mit anderen am Arbeitsplatz.
  • Wenn Ihre Arbeit zu schwer oder zu einfach für Sie ist. Zum Beispiel: Sie schaffen Ihre Aufgaben nicht, oder Sie langweilen sich bei der Arbeit.
  • Wenn Sie über einen Wechsel in eine andere Abteilung oder Position nachdenken. Zum Beispiel: Sie möchten eine andere Stelle im Betrieb bekommen.
  • Wenn Sie nach einer langen Krankheit wieder arbeiten möchten. Das bedeutet: Sie wollen nach einer Pause wegen Krankheit wieder in den Beruf einsteigen.

Für Arbeitgeber:innen

Wir helfen Firmen bei vielen Fragen. Wir beraten Sie bei diesen Themen:

  • Wir helfen, wenn Sie Menschen mit Schwerbehinderung einstellen wollen. Wir geben Tipps, wie Sie Menschen mit Schwerbehinderung gut in Ihrer Firma aufnehmen. Es wird erklärt, was Sie beim Einstellen beachten müssen.
  • Sie erfahren, wie eine Krankheit oder Schwerbehinderung die Arbeit beeinflussen kann. Wir beraten, wenn es darum geht, die Arbeit passend zu machen.
  • Wir helfen Ihnen, wenn ein Mitarbeiter nicht immer gleich gut arbeitet. Wir helfen bei Problemen im Verhalten.
  • Wir informieren Sie über Geld vom Staat. Es gibt manchmal Geldzuschüsse, wenn Sie Menschen mit Schwerbehinderung einstellen. Sie können auch extra Hilfe für Ihr Personal bekommen.
  • Wir helfen Ihnen, Geld-Förderungen beim Integrationsamt zu beantragen. Das Integrationsamt ist eine Behörde, die Sie unterstützt, wenn Sie Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen. In Niedersachsen heißt diese Behörde: Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
  • Sie erhalten Hilfe, wenn Sie  Stellen für Menschen mit Schwerbehinderung schaffen. Wir besprechen mit Ihnen, worauf Sie achten müssen.
  • Wir beraten Sie, wie Sie den Arbeitsplatz technisch anpassen können. So können Menschen mit Schwerbehinderung gut arbeiten.

Jobcoaching am Arbeitsplatz (AP)

Das JobcoachingAP ist ein Angebot für Menschen mit Schwerbehinderung. Es hilft diesen Menschen am Arbeitsplatz. Das Ziel ist: Menschen mit Schwerbehinderung sollen ihren Arbeitsplatz behalten. Das heißt: Sie sollen nicht ihren Job verlieren.

Es gibt Regeln für JobcoachingAP. Sie stehen im Gesetz. JobcoachingAP dauert höchstens sechs Monate. Eine Fachkraft von außerhalb kommt in den Betrieb.

Die Fachkraft hilft, dass es den Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz besser geht. Sie macht das, indem sie Abläufe und Zusammenarbeit im Betrieb verändert. Auch Kolleginnen und Kollegen von der schwerbehinderten Person werden einbezogen. Auch die Chefin oder der Chef helfen mit.

Das Ziel ist: Alle im Betrieb arbeiten gut zusammen.

Für Arbeit­nehmer:innen

Das können wir für Sie tun:

  • Wir helfen Ihnen, wenn Sie nach einer Krankheit wieder arbeiten gehen.
  • Wir unterstützen Sie, wenn Sie nicht mehr so viel arbeiten können wie früher.
  • Wir helfen Ihnen, wenn Sie in Ihrer Firma neue Aufgaben machen müssen.
  • Wir helfen Ihnen, wenn es Probleme bei der Arbeit gibt. Zum Beispiel, wenn die Arbeit anders wird. Oder wenn Sie mit anderen Kollegen Streit haben.
  • Wir helfen Ihnen, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz behalten möchten.
  • Wir helfen Ihnen, wenn Sie Angst haben, Ihre Arbeit zu verlieren.

Für Arbeit­geber:innen

Für Menschen, die Menschen mit Behinderung einstellen:

  • Eine Fachkraft hilft Ihnen für eine bestimmte Zeit in Ihrem Betrieb.
  • Sie bekommen Hilfe, wenn Sie einem Menschen mit Schwerbehinderung Arbeit geben. Die Unterstützung nimmt Ihnen Aufgaben ab.
  • Sie bekommen Tipps, wie Sie die Abläufe bei der Arbeit einfacher machen.
  • Sie bekommen Beratung, wie Sie gut mit Menschen mit Schwerbehinderung zusammenarbeiten.
  • Sie erhalten Hilfe, wenn sich im Betrieb etwas ändert. Zum Beispiel, wenn neue Aufgaben kommen oder die Arbeitsbedingungen anders werden.

Budget für Arbeit

Das Budget für Arbeit hilft Menschen mit Behinderung. Menschen mit Behinderung bekommen Unterstützung. Sie können damit auch außerhalb einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten.

Sie können mit Hilfe vom Budget für Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten. Das bedeutet: Sie können in ganz normalen Firmen arbeiten.

Der Staat gibt dafür Geld. Dieses Geld nennt man Förderung. Eine Förderung kann zum Beispiel ein Lohnkostenzuschuss sein. Lohnkostenzuschuss heißt: Der Staat hilft dabei, den Lohn zu bezahlen. Das passiert, damit Menschen mit Behinderung mehr Chancen auf Arbeit haben.

Für Arbeit­nehmer:innen

  • Mit dem Budget für Arbeit können Sie woanders als in einer Werkstatt arbeiten.
  • Sie können bei einer normalen Firma oder einem normalen Betrieb arbeiten. Das nennt man allgemeiner Arbeitsmarkt.
  • Sie können dann verschiedene Arbeitsplätze aussuchen. Sie haben mehr Möglichkeiten.
  • Sie tragen mehr Verantwortung. Das heißt: Sie müssen auf verschiedene Sachen selber achten.
  • Sie können manchmal mehr Geld verdienen. Das nennt man höheres Einkommen.

Für Arbeit­geber:innen

  • Sie können damit neue Mitarbeitende einstellen.
  • Wenn Sie jemanden einstellen, gibt der Staat Geld dazu. Der Staat übernimmt einen Teil der Lohnkosten.
  • Sie haben dann mehr Mitarbeitende. Ihr Team hat weniger Arbeit. Alle haben weniger Stress.
  • Sie leisten einen Beitrag zur Inklusion im Betrieb.
  • Inklusion heißt: Alle Menschen machen mit. Alle können Teil Ihres Betriebs sein. Sie machen Ihren Betrieb offener für alle Menschen.

Berufs­begleitung

Bei der Berufsbegleitung hilft jemand schwerbehinderten Menschen, die schon einen Job haben. 

Die Berufsbegleitung passiert direkt am Arbeitsplatz. Das bedeutet: Die Hilfe findet während der Arbeit statt. Berufsbegleitung ist sehr praktisch.

Die Begleitung passt zu den Bedürfnissen der Person.

Für Arbeit­nehmer:innen

Der IFD hilft Ihnen, Ihren Arbeits­platz zu behalten. Das heißt:

  • Wenn Ihr Arbeits­platz in Gefahr ist, hilft der IFD.
  • Wenn Sie Streit mit Chef oder Kollegen haben, können Sie den IFD fragen.
  • Wenn Sie zu viel Arbeit haben, kann der IFD helfen.
  • Wenn Sie zu wenig Arbeit haben und sich langweilen, hilft Ihnen der IFD auch.
  • Wenn Sie auf einen anderen Arbeits­platz wechseln möchten, können Sie den IFD fragen.
  • Wenn Sie nach einer langen Krankheit wieder arbeiten wollen, unterstützt der IFD Sie.

Für Arbeit­geber:innen

  • Wir helfen Unternehmen, wenn sie Fragen zu Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung haben.
  • Es gibt Infos, wie eine Krankheit oder Behinderung die Arbeit verändern kann.
  • Wir helfen Unternehmen, Menschen mit Schwerbehinderung einzustellen oder zu beschäftigen.
  • Wir beraten, wenn Mitarbeitende manchmal weniger leisten, öfter fehlen oder sich auffällig verhalten.
  • Sie erfahren, wie Unternehmen Geld vom Staat bekommen können. Das nennt man Lohnkostenzuschuss. Wir erklären, wie Unternehmen Hilfe für den Arbeitsplatz bekommen. Zum Beispiel für Umbauten, damit alle gut arbeiten können. Das nennt man barrierefreier Arbeitsplatz.
  • Wir helfen beim Ausfüllen von Anträgen. Damit Unternehmen oder Mitarbeitende Geld von bestimmten Ämtern bekommen.
    Diese Ämter nennt man Rehabilitations-Träger.
  • Sie bekommen Hilfe, wenn Unternehmen wissen wollen, was Mitarbeitende genau können sollen. Wir unterstützen beim Erstellen von Listen. In diesen Listen steht, was wichtig ist für die Arbeit im Betrieb.

Qualifizierte Beratung

Die Qualifizierte Beratung hilft Menschen. Sie hilft bei Fragen zum Arbeitsplatz. Sie hilft Menschen mit Schwerbehinderung. Sie hilft auch ihren Chefs und Chefinnen.

Die Beratung hilft zum Beispiel, wenn jemand seinen Arbeitsplatz behalten möchte. Sie hilft auch, wenn jemand mit Behinderung am Beruf teilnehmen möchte.

Die Beratung erklärt die Regeln und Gesetze im Arbeitsleben. So wissen alle, was wichtig für die Arbeit ist.

Für Arbeit­nehmer:innen

  • Sie können Hilfe bekommen in diesen Situationen:
  • Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren könnten. Das bedeutet: Sie haben Angst, Ihre Arbeit zu verlieren.
  • Wenn Sie Streit mit Ihrem Chef oder mit Ihren Kollegen haben. Das heißt: Sie verstehen sich nicht gut mit anderen am Arbeitsplatz.
  • Wenn Ihre Arbeit zu schwer oder zu einfach für Sie ist. Zum Beispiel: Sie schaffen Ihre Aufgaben nicht, oder Sie langweilen sich bei der Arbeit.
  • Wenn Sie über einen Wechsel in eine andere Abteilung oder Position nachdenken. Zum Beispiel: Sie möchten eine andere Stelle im Betrieb bekommen.
  • Wenn Sie nach einer langen Krankheit wieder arbeiten möchten. Das bedeutet: Sie wollen nach einer Pause wegen Krankheit wieder in den Beruf einsteigen.

Für Arbeitgeber:innen

Wir helfen Firmen bei vielen Fragen. Wir beraten Sie bei diesen Themen:

  • Wir helfen, wenn Sie Menschen mit Schwerbehinderung einstellen wollen. Wir geben Tipps, wie Sie Menschen mit Schwerbehinderung gut in Ihrer Firma aufnehmen. Es wird erklärt, was Sie beim Einstellen beachten müssen.
  • Sie erfahren, wie eine Krankheit oder Schwerbehinderung die Arbeit beeinflussen kann. Wir beraten, wenn es darum geht, die Arbeit passend zu machen.
  • Wir helfen Ihnen, wenn ein Mitarbeiter nicht immer gleich gut arbeitet. Wir helfen bei Problemen im Verhalten.
  • Wir informieren Sie über Geld vom Staat. Es gibt manchmal Geldzuschüsse, wenn Sie Menschen mit Schwerbehinderung einstellen. Sie können auch extra Hilfe für Ihr Personal bekommen.
  • Wir helfen Ihnen, Geld-Förderungen beim Integrationsamt zu beantragen. Das Integrationsamt ist eine Behörde, die Sie unterstützt, wenn Sie Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen. In Niedersachsen heißt diese Behörde: Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
  • Sie erhalten Hilfe, wenn Sie  Stellen für Menschen mit Schwerbehinderung schaffen. Wir besprechen mit Ihnen, worauf Sie achten müssen.
  • Wir beraten Sie, wie Sie den Arbeitsplatz technisch anpassen können. So können Menschen mit Schwerbehinderung gut arbeiten.

Jobcoaching am Arbeitsplatz (AP)

Das JobcoachingAP ist ein Angebot für Menschen mit Schwerbehinderung. Es hilft diesen Menschen am Arbeitsplatz. Das Ziel ist: Menschen mit Schwerbehinderung sollen ihren Arbeitsplatz behalten. Das heißt: Sie sollen nicht ihren Job verlieren.

Es gibt Regeln für JobcoachingAP. Sie stehen im Gesetz. JobcoachingAP dauert höchstens sechs Monate. Eine Fachkraft von außerhalb kommt in den Betrieb.

Die Fachkraft hilft, dass es den Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz besser geht. Sie macht das, indem sie Abläufe und Zusammenarbeit im Betrieb verändert. Auch Kolleginnen und Kollegen von der schwerbehinderten Person werden einbezogen. Auch die Chefin oder der Chef helfen mit.

Das Ziel ist: Alle im Betrieb arbeiten gut zusammen.

Für Arbeit­nehmer:innen

Das können wir für Sie tun:

  • Wir helfen Ihnen, wenn Sie nach einer Krankheit wieder arbeiten gehen.
  • Wir unterstützen Sie, wenn Sie nicht mehr so viel arbeiten können wie früher.
  • Wir helfen Ihnen, wenn Sie in Ihrer Firma neue Aufgaben machen müssen.
  • Wir helfen Ihnen, wenn es Probleme bei der Arbeit gibt. Zum Beispiel, wenn die Arbeit anders wird. Oder wenn Sie mit anderen Kollegen Streit haben.
  • Wir helfen Ihnen, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz behalten möchten.
  • Wir helfen Ihnen, wenn Sie Angst haben, Ihre Arbeit zu verlieren.

Für Arbeit­geber:innen

Für Menschen, die Menschen mit Behinderung einstellen:

  • Eine Fachkraft hilft Ihnen für eine bestimmte Zeit in Ihrem Betrieb.
  • Sie bekommen Hilfe, wenn Sie einem Menschen mit Schwerbehinderung Arbeit geben. Die Unterstützung nimmt Ihnen Aufgaben ab.
  • Sie bekommen Tipps, wie Sie die Abläufe bei der Arbeit einfacher machen.
  • Sie bekommen Beratung, wie Sie gut mit Menschen mit Schwerbehinderung zusammenarbeiten.
  • Sie erhalten Hilfe, wenn sich im Betrieb etwas ändert. Zum Beispiel, wenn neue Aufgaben kommen oder die Arbeitsbedingungen anders werden.

Kontakt

Integrationsfachdienst (IFD)
Landkreise Cuxhaven und Oldenburg
Parkstraße 1
27612 Loxstedt

Telefon: 04744 9046586
Telefax: 04744 9047254

ifd@friedehorst.de

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Downloads

Hier gibt es Flyer.  
Die Flyer erklären die Angebote vom Integrations­fach­dienst.  
Sie können die Flyer hier anschauen oder herunterladen.  

Jobcoaching am Arbeitsplatz (JobcoachingAP)

Ihre Ansprechpersonen

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Das Team vom Integrationsfachdienst hilft Ihnen gerne.

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