iPunkt ist eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben, die sich primär an Personen mit körperlichem Erkrankungshintergrund richtet und deren Leistungsträger die Deutsche Rentenversicherung oder eine Berufsgenossenschaft ist. Zielsetzung ist die Integration, d.h. die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Die Maßnahme gliedert sich in zwei Abschnitte:

iPunkt 1- Integrations-Assessment

iPunkt 2 - Integration in Arbeit

iPunkt 2 - Integration in Arbeit

iPunkt-Integration findet wirtschaftsnah überwiegend in Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes statt. Ein erstes Erprobungspraktikum dient dazu, die Rehabilitand:innen unter realistischen Bedingungen für eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten. Gewonnene Erkenntnisse fließen in die weitere Planung des Integrationsprozesses ein. Die berufliche Integration erfolgt dann über die passgenaue Vermittlung in ein Integrationspraktikum. 

Dabei wird das Interesse eines Unternehmens an einer Beschäftigung des / der Rehabilitand:in vorausgesetzt. Dieses Praktikum bietet beiden Seiten die Möglichkeit sich kennenzulernen und ggf. einen, auf den Arbeitsplatz abgestimmten, möglichen Trainings- und / oder Qualifizierungsbedarf des / der Rehabilitand:in zu klären. Arbeitsplatzbezogene Qualifikationen in Form von Fort-/Weiterbildungen können erfolgen, sobald ein Arbeitsverhältnis verbindlich in Aussicht gestellt ist.

Neben einer engen Betreuung bei den betrieblichen Praktika, finden Schulungen zu Themen rund um Arbeit und Gesundheit und bei Bedarf arbeitsplatzbezogene Qualifikationen statt. Lern- und Arbeitsorte sind das BFW, regionale Kooperationspartner und Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes.

Dauer: 6 Monate

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